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BayObLG (2Z BR 135/97) | Datum: 19.02.1998
I. Die Antragstellerin, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die aus zwei Häusern mit je zwei Wohnungen besteht. Die Antragsgegner, deren Wohnung im Obergeschoß [...]